Entsprechend der Aufgabenstellung enthält ein Gutachten für Motorschäden Angaben zur Schadensursache,

zum Schadensumfang, zur Verantwortlichkeit zu den Reparaturkosten und den Reparaturmöglichkeiten.
Die Beauftragung erfolgten Oberlandgerichten ( bundesweit ), Landgerichten ( bundesweit ) und Amtsgerichten.

von Oberlandesgerichten ( bundesweit ), von Amtsgerichten, von Versicherungen, von Betreibern von Blockheizkraftwerken ( vom 4-Zylinder bis zum 16-Zylindermotor ), von Motoreninstandsetzern, von Automobilwerkstätten, von NKW, von Werkstätten, von Rechtsanwälten.

Motorengutachten werden erstellt für:

PKW-Motoren
die mit Benzin, Diesel oder Gas betrieben werden.

LKW- und Busmotoren
die mit Diesel, Bio-Diesel, Rapsöl oder Gas betrieben werden. Erdgas, Bio-Diesel, Rapsöl oder Gas betrieben werden.

Stationär Motoren
die mit Diesel, Bio-Diesel, Rapsöl oder Gas betrieben werden. Erdgas, Biogas, Deoniegas, Raffineriegas und Grubengas betrieben werden.